
Entrümpelung nach Todesfall – Pietätvolle Hilfe
14. April 2026
Entrümpelung nach Todesfall: pietätvolle Wohnungsauflösung durch Profis – Ablauf, Kosten, Fristen und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Pietätvolle Wohnungsauflösung durch Profis
Wenn ein Angehöriger verstirbt, stehen Hinterbliebene vor der emotionalen und organisatorischen Herausforderung, den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen. In dieser ohnehin belastenden Zeit möchte Akut SOS Clean Ihnen die schwere Aufgabe der Entrümpelung nach einem Todesfall abnehmen. Das Unternehmen übernimmt die komplette Wohnungsauflösung – pietätvoll, gründlich und mit Respekt vor dem Lebenswerk des Verstorbenen.
Was umfasst eine Entrümpelung nach einem Todesfall?
Eine Entrümpelung nach einem Todesfall geht weit über eine gewöhnliche Wohnungsauflösung hinaus. Neben dem Sortieren, Verpacken und Abtransportieren des Hausrats müssen häufig besondere Umstände berücksichtigt werden. War der Todesfall über längere Zeit unentdeckt, kommen Desinfektion und Geruchsbeseitigung hinzu. Auch die Sicherung von Wertgegenständen, Dokumenten und persönlichen Erinnerungsstücken erfordert ein behutsames Vorgehen.
Der Komplett-Service umfasst: Sichtung und Sortierung des gesamten Hausrats, Sicherung von Wertgegenständen und wichtigen Dokumenten, fachgerechte Entsorgung von Möbeln und Hausrat, Endreinigung der Wohnung, und bei Bedarf Desinfektion und Geruchsbeseitigung. Das Ergebnis ist eine schlüsselfertige Übergabe an den Vermieter oder für den Verkauf.
Unser Ablauf – Schritt für Schritt
1. Kostenloses Erstgespräch
In einem persönlichen Gespräch – vor Ort oder telefonisch – werden Wünsche und Anforderungen besprochen. Gibt es Gegenstände, die behalten werden sollen? Müssen Erinnerungsstücke gesichert werden? Liegt ein besonderer Fall vor? All dies wird vorab geklärt.
2. Kostenvoranschlag
Nach der Besichtigung erfolgt ein transparenter und verbindlicher Kostenvoranschlag mit Festpreisen – ohne versteckte Kosten.
3. Sichtung und Wertsicherung
Geschulte Mitarbeiter sichten den gesamten Hausrat sorgfältig. Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Sparbücher, wichtige Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke werden gesondert gesichert und übergeben.
4. Fachgerechte Räumung
Die Räumung erfolgt zügig und professionell. Verwertbare Gegenstände werden – falls gewünscht – für Spenden oder Verkauf aussortiert. Der restliche Hausrat wird fachgerecht und umweltkonform entsorgt.
5. Endreinigung und Übergabe
Nach der Räumung wird die Wohnung gründlich gereinigt. Bei Kontamination erfolgt eine professionelle Tatortreinigung mit Desinfektion und Geruchsbeseitigung. Die Wohnung kann dann direkt übergeben oder für den Verkauf vorbereitet werden.
Kosten einer Entrümpelung nach Todesfall
Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Einzimmerwohnung (bis 40 m²): ab 800 € – Standardräumung mit Endreinigung, ohne besondere Kontamination
- Zweizimmerwohnung (40–65 m²): ab 1.200 € bis 2.500 € – je nach Menge des Hausrats und Zustand
- Dreizimmerwohnung und größer (ab 65 m²): ab 2.000 € bis 4.500 € – größere Wohnungen mit umfangreichem Hausrat, ggf. inklusive Keller und Dachboden
- Sonderfälle mit Desinfektion: 1.500 € bis 5.000 € zusätzlich bei erforderlicher Desinfektion und Verwesungsgeruch-Entfernung
In vielen Fällen können die Kosten über die Hausratversicherung des Verstorbenen oder den Nachlass abgewickelt werden.
Warum Sie die Entrümpelung einem Fachunternehmen überlassen sollten
Die emotionale Belastung einer Wohnungsauflösung nach dem Tod wird häufig unterschätzt. Das Sortieren persönlicher Gegenstände, das Durchsehen von Erinnerungen und die körperlich anstrengende Räumungsarbeit können für Angehörige überwältigend sein.
Ein professionelles Unternehmen nimmt diese Last ab. Mitarbeiter sind im Umgang mit solchen Situationen geschult und gehen mit dem Eigentum des Verstorbenen respektvoll um. Angehörige können sich auf die Trauer und den Abschied konzentrieren, während praktische Aufgaben übernommen werden.
Entrümpelung nach Todesfall – Fristen beachten
Bei Mietwohnungen ist in der Regel eine Kündigungsfrist einzuhalten. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters – es geht zunächst auf die Erben über. In den meisten Fällen gilt eine dreimonatige Sonderkündigungsfrist, in der die Wohnung geräumt und übergeben werden muss.
Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um unnötigen Zeitdruck zu vermeiden.
Häufige Fragen zur Entrümpelung nach Todesfall
Wie schnell können Sie mit der Entrümpelung beginnen?
In der Regel können Sie innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Auftragserteilung mit der Entrümpelung beginnen. In dringenden Fällen wird auch ein Express-Service innerhalb von 24 bis 48 Stunden angeboten.
Was passiert mit wertvollen Gegenständen?
Alle Wertgegenstände, Dokumente und Erinnerungsstücke werden vor der Räumung gesondert gesichert und persönlich übergeben. Ein Inventarverzeichnis kann auf Wunsch erstellt werden.
Können einzelne Möbelstücke aufbewahrt werden?
Ja, Möbel oder Gegenstände, die behalten werden sollen, können gesondert verpackt und zwischengelagert oder an eine gewünschte Adresse geliefert werden.
Wer trägt die Kosten der Entrümpelung?
Die Kosten trägt in der Regel der Erbe oder die Erbengemeinschaft. Häufig können sie über die Hausratversicherung des Verstorbenen oder als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
Notruf · 24 / 7
Jetzt kostenlos anrufen