Einfühlsames Team räumt persönliche Gegenstände bei einer Entrümpelung nach Todesfall

Entrümpelung nach Todesfall

Pietätvolle Wohnungsauflösung durch Profis

Wenn ein Angehöriger verstirbt, stehen Hinterbliebene vor der emotionalen und organisatorischen Herausforderung, den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen. In dieser ohnehin belastenden Zeit möchten wir Ihnen die schwere Aufgabe der Entrümpelung nach einem Todesfall abnehmen. Akut SOS Clean übernimmt die komplette Wohnungsauflösung – pietätvoll, gründlich und mit Respekt vor dem Lebenswerk des Verstorbenen.

Was umfasst eine Entrümpelung nach einem Todesfall?

Eine Entrümpelung nach einem Todesfall geht weit über eine gewöhnliche Wohnungsauflösung hinaus. Neben dem Sortieren, Verpacken und Abtransportieren des Hausrats müssen häufig besondere Umstände berücksichtigt werden. War der Todesfall über längere Zeit unentdeckt, kommen Desinfektion und Geruchsbeseitigung hinzu. Auch die Sicherung von Wertgegenständen, Dokumenten und persönlichen Erinnerungsstücken erfordert ein behutsames Vorgehen.
 
Unser Komplett-Service umfasst die Sichtung und Sortierung des gesamten Hausrats, die Sicherung von Wertgegenständen und wichtigen Dokumenten, die fachgerechte Entsorgung von Möbeln und Hausrat, die Endreinigung der Wohnung, und bei Bedarf die Desinfektion und Geruchsbeseitigung. Damit erhalten Sie eine schlüsselfertige Übergabe an den Vermieter oder für den Verkauf.

Unser Ablauf – Schritt für Schritt

1. Kostenloses Erstgespräch

In einem persönlichen Gespräch – vor Ort oder telefonisch – besprechen wir Ihre Wünsche und Anforderungen. Gibt es Gegenstände, die Sie behalten möchten? Müssen Erinnerungsstücke gesichert werden? Liegt ein besonderer Fall vor (z. B. lange unentdeckter Todesfall)? All dies klären wir vorab, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen.

2. Kostenvoranschlag

Nach der Besichtigung erhalten Sie einen transparenten und verbindlichen Kostenvoranschlag. Wir arbeiten mit Festpreisen – versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Sie wissen vorab genau, was die Entrümpelung nach dem Todesfall kosten wird.

3. Sichtung und Wertsicherung

Bevor die eigentliche Räumung beginnt, sichten unsere geschulten Mitarbeiter den gesamten Hausrat sorgfältig. Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, Sparbücher, wichtige Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke werden gesondert gesichert und Ihnen übergeben. Nichts geht verloren, was Ihnen wichtig ist.

4. Fachgerechte Räumung

Die Räumung erfolgt zügig und professionell. Verwertbare Gegenstände werden – falls gewünscht – für Spenden oder Verkauf aussortiert. Der restliche Hausrat wird fachgerecht und umweltkonform entsorgt. Sperrmüll, Elektrogeräte und Sondermüll werden getrennt und den zuständigen Entsorgungsstellen zugeführt.

5. Endreinigung und Übergabe

Nach der Räumung reinigen wir die Wohnung gründlich. Liegt eine Kontamination vor (z. B. durch einen lange unentdeckten Todesfall), führen wir eine professionelle Tatortreinigung mit Desinfektion und Geruchsbeseitigung durch. Das Ergebnis: eine saubere, bezugsfähige Wohnung, die Sie direkt an den Vermieter übergeben oder für den Verkauf vorbereiten können.

Kosten einer Entrümpelung nach Todesfall

Die Kosten für eine Entrümpelung nach einem Todesfall hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Einzimmerwohnung (bis 40 m²): ab 800 € – Standardräumung mit Endreinigung, ohne besondere Kontamination.

Zweizimmerwohnung (40–65 m²): ab 1.200 € bis 2.500 € – je nach Menge des Hausrats und Zustand der Wohnung.

Dreizimmerwohnung und größer (ab 65 m²): ab 2.000 € bis 4.500 € – größere Wohnungen mit umfangreichem Hausrat, ggf. inklusive Keller und Dachboden.

<Sonderfälle mit Desinfektion: Wenn zusätzlich eine Desinfektion und Verwesungsgeruch-Entfernung erforderlich ist, kommen je nach Aufwand 1.500 € bis 5.000 € hinzu.

In vielen Fällen können die Kosten über die Hausratversicherung des Verstorbenen oder den Nachlass abgewickelt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung mit der Versicherung.

Warum Sie die Entrümpelung einem Fachunternehmen überlassen sollten

Die emotionale Belastung einer Wohnungsauflösung nach dem Tod eines nahestehenden Menschen wird häufig unterschätzt. Das Sortieren persönlicher Gegenstände, das Durchsehen von Erinnerungen und die körperlich anstrengende Räumungsarbeit können für Angehörige überwältigend sein.
 
Ein professionelles Unternehmen wie Akut SOS Clean nimmt Ihnen diese Last ab. Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit solchen Situationen geschult und gehen mit dem Eigentum des Verstorbenen respektvoll um. Sie können sich auf die Trauer und den Abschied konzentrieren, während wir uns um die praktischen Aufgaben kümmern.

Entrümpelung nach Todesfall – Fristen beachten

Beachten Sie, dass bei Mietwohnungen in der Regel eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters – es geht zunächst auf die Erben über. In den meisten Fällen gilt eine dreimonatige Sonderkündigungsfrist. In dieser Zeit muss die Wohnung geräumt und übergeben werden.
 
Wir empfehlen, möglichst frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um unnötigen Zeitdruck zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns gerne direkt nach dem Trauerfall – wir stehen Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung und passen uns Ihrem Zeitplan an.

Häufige Fragen zur Entrümpelung nach Todesfall

Wie schnell können Sie mit der Entrümpelung beginnen?
In der Regel können wir innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Auftragserteilung mit der Entrümpelung beginnen. In dringenden Fällen – etwa bei Kontamination oder kurzfristigen Fristen – bieten wir auch einen Express-Service innerhalb von 24 bis 48 Stunden an.
 
Was passiert mit wertvollen Gegenständen?
Alle Wertgegenstände, Dokumente und Erinnerungsstücke werden vor der Räumung gesondert gesichert und Ihnen persönlich übergeben. Wir erstellen auf Wunsch ein Inventarverzeichnis, das auch für die Nachlassabwicklung nützlich sein kann.
 
Können einzelne Möbelstücke aufbewahrt werden?
Ja, wir können Möbel oder Gegenstände, die Sie behalten möchten, gesondert verpacken und zwischenlagern oder an eine von Ihnen gewünschte Adresse liefern.
 
Wer trägt die Kosten der Entrümpelung?
Die Kosten trägt in der Regel der Erbe oder die Erbengemeinschaft. Häufig können sie über die Hausratversicherung des Verstorbenen oder als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.